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Empirische Studien zum Mindestlohn

Die Studie "Minimum Wage Effects Across State Borders" könnte der Diskussion über Mindeslöhne in Deutschland neuen Auftrieb geben. Ich habe bisher nur die Zusammenfassung im Handelsblatt gelesen. Ebenso möchte ich in diesem Zusammenhang auch noch auf die Studie "Mindestlohneffekte des Entsendegesetzes? Eine Mikrodatenanalyse für die deutsche Bauwirtschaft" hinweisen, von der ich bisher ebenfalls nur die Zusammenfassung im Handelsblatt gelesen habe.

Kommentare

  1. Schönes Beispiel dafür, dass sich Märkte eben nicht ausschließlich nach Angebot & Nachfrage halten, sondern es noch viele weitere Mechanismen gibt. Die Sache kann aus meiner Sicht aber eben nur funktionieren, wenn:

    - es ein einheitlicher Mindestlohn ist (damit keine Flucht in andere Bundesländer geschieht)
    - dieser für alle Branchen gilt (damit nicht Hersteller von Maschinenöl ohne Mindestlohn plötzlich ihr Zeug als Speiseöl umdeklarieren)
    - der Mindestlohn angemessen ist (also mit Sicherheit nicht 10 Euro, sondern niedriger)
    - auf eine Einhaltung geachtet wird und Umgehung etwa durch Scheinselbständigkeit verhindert wird

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  2. Das schließt Du alles aus den beiden Studien bzw. deren Zusammenfassung?

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  3. Noch einige Anmerkungen:
    1. Ob sich Märkte "ausschließlich nach Angebot & Nachfrage halten" kommt auf die Definition von Markt, Angebot und Nachfrage an.
    2. Die in den Studien beobachteten Wirkungen können z.B. mit dem Model eines Monopsons auf dem Arbeitsmarkt beschrieben werden (ein Nachfrager, viele Anbieter) - Angebot und Nachfrage, wobei der Nachfrager als Preissetzer auftritt.
    3. Das Argument, dass Firmen bei Mindestlohngesetzen fliehen, wird eigentlich eher von Mindestlohngegnern angeführt. Mindestlohnbefürworter erwidern darauf, dass die betroffenen Branchen sich durch Ortsgebundenheit auszeichnen (Restaurants, Frisöre), so dass eine Flucht kaum möglich ist. Dies scheinen die Studien ja zu bestätigen, da jeweils nahbeieinander liegende Regionen (Counties, Ost-/Westdeutschland) verglichen wurden. Eine Abwanderung der Unternehmen konnte anscheinend nicht beobachtet werden. Sonst wäre ja der von Mindestlohngegnern befürchtete Arbeitsplatzverlust eingetreten - der laut Studien aber ausblieb. Die Voraussetzung einer überregionalen Einheitlichkeit kann aus den Studien m.E. demnach nicht hergeleitet werden.

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