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Theorie der Mindestlöhne


Da Mindestlöhne ja gerade zurzeit wieder stärker diskutiert werden, möchte ich hier einmal die ökonomische/neoklassische Begründung für Mindestlöhne etwas genauer vorstellen.

Das Standardmodell

Beginnen wir zur Einführung mit der Standardannahme vollständiger Konkurrenz, sowohl auf Güter- wie auch auf Arbeitsmärkten. Unter dieser Annahme ist jeder Marktteilnehmer (Konsument, Unternehmen, Arbeiter) nur ein kleines Rädchen im Getriebe der Wirtschaft und seine einzelne Handlung hat keinen Einfluss auf den Preis.

Ob der einzelne Konsument den Joghurt jetzt kauft oder nicht, hat keinen Einfluss auf den Joghurtpreis. Ebenso, ob der einzelne Unternehmer jetzt mehr oder weniger Joghurt produziert. Man geht also davon aus, dass der Preis auf den Gütermarkt für alle gegeben ist und die einzelnen Wirtschaftssubjekte nur noch eine Entscheidung über die Menge treffen, die sie zu diesem Preis konsumieren bzw. produzieren.

Das gleiche gilt für das Modell eines Arbeitsmarktes bei vollständiger Konkurrenz. Der Arbeitslohn wird als gegeben betrachtet und die Unternehmen entscheiden nur noch, wie viel Arbeiter sie zu diesem Lohn nachfragen, während die einzelnen Arbeiter sich überlegen, wie viel Arbeit sie zu diesem Lohn anbieten wollen. Auch hier hat die Entscheidung eines einzelnen Unternehmens bzw. Arbeiters keinen Einfluss auf den Lohn.

In diesem Modell konkurrieren die Unternehmen sich den Gewinn auf null herunter. Der Preis den der Konsument dann zahlt, entspricht den Stückkosten und diese wiederrum (ich ignoriere jetzt mal die Kapitalkosten) entsprechen den Lohnkosten je Stück.

Unter diesen Annahmen würde ein Mindestlohn (je Stück), der über dem aktuellen Stücklohn liegt, die Unternehmen dazu zwingen die Preise zu erhöhen, wenn sie keinen Verlust machen wollen. Die Konsumenten würden weniger nachfragen, was wiederum zu einer geringeren Nachfrage nach Arbeitskräften führt und Arbeitslosigkeit erzeugt. Soweit, so bekannt.

Monopson auf dem Arbeitsmarkt

Gehen wir nun im nächsten Schritt jedoch von der Annahme der vollständigen Konkurrenz ab. Das Unternehmen befindet sich zwar auf den Gütermarkt immer noch in einem Konkurrenzmarkt; auf den Arbeitsmarkt hat es jedoch eine Monopsonstellung - es ist der einzige, bzw. größte Arbeitsnachfrager. Ein Lehrbuchbeispiel hierfür ist das Sägewerk im einsamen Bergtal, das für den überregionalen oder internationalen Markt produziert, aber nur auf die lokalen Arbeitskräfte zurückgreifen kann, die wiederrum keine große Auswahl haben.

In diesem Fall gibt es für das Unternehmen keinen gegeben Lohn. Fragt es mehr Arbeitskräfte nach, muss es dem Einzelnen auch mehr Lohn zahlen und umgekehrt. In diesem Fall kann das Unternehmen seinen Gewinn auf einem positiven Niveau maximieren. Das Unternehmen könnte seine Produktion zwar durch Mehreinstellungen ausbauen, diese zusätzlichen Arbeitskräfte bekommt es jedoch nur, wenn es mehr Lohn zahlt (den neuen, damit sie überhaupt bereit sind zu arbeiten und zusätzlich auch noch den bereits beschäftigten). Dieser Gesamtlohnzuwachs ist jedoch größer als der zusätzliche Ertrag aus der Mehrproduktion, was seinen Gewinn reduzieren würde. Aus diesem Grund beschäftigt das Unternehmen weniger Arbeitskräfte (und zahlt diesen auch weniger) als es könnte.

Würde hier ein Mindestlohn eingeführt, der oberhalb der aktuellen Lohnstückkosten liegt, jedoch nicht höher als der Stückpreis den die Konsumenten zahlen, würde dies nicht zur Entlassung von Arbeitern führen. Der Unternehmer würde sogar noch mehr Arbeitskräfte nachfragen, da der Lohn ja bereits gestiegen ist und er nun wieder nur die Menge anpasst (um auch mehr zu produzieren und die Kosten durch einen größeren Ertrag abzufangen).

Soviel zur Theorie. Nun kommen die Fragen an die empirische Forschung: Haben wir denn auf den Arbeitsmarkt vollständige Konkurrenz oder überwiegen die Monopsone? Und wenn die Monopsone überwiegen, wie liegt der Konkurrenzlohn, der die obere Grenze für den Mindestlohn festlegt? Und ist diese Grenze global (national/branchenweit/branchenübergreifend) einheitlich?

Man könnte sich z.B. ein monopsonistisches IT-Unternehmen vorstellen, dass seinen Ingenieuren weniger als den möglichen Konkurrenzlohn zahlt. Ein allgemeiner Mindestlohn auf der Höhe dieses Konkurrenzlohnes, um den Missstand dieser unterprivilegierten Gruppe zu beseitigen, könnte evtl. negative Auswirkungen auf andere Arbeitskräfte haben, die in anderen Brachen (Regionen) einen niedrigeren Konkurrenzlohn haben.

Zusammenfassung

Ein (neoklassischer) Ökonom kann sehr wohl die Meinung vertreten, dass es Mindestlöhne geben sollte. Nämlich dann, wenn er annimmt, dass auf den Arbeitsmärkten Monopsone vorliegen.  Er wird als Mindestlohn jedoch kein irgendwie geartetes "Existenzminimum" oder "einen Lohn von dem man leben kann" vorschlagen. Für ihn muss der Mindestlohn auf dem Niveau liegen, das bei vollständiger Konkurrenz herrschen würde (das kann für viele immer noch zu wenig sein). Skeptisch wird er gegenüber einem einheitlichen Mindestlohn sein, da sich die möglichen Konkurrenzlöhne nach Region und Branche unterscheiden dürften. Am besten wäre für ihn wahrscheinlich ein jeweils unternehmensspezifischer Mindestlohn. Dann müsste er aber Informations- und Bürokratiekosten ignorieren.

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