"Möchte noch jemand das letzte so Stück Fleisch haben?"
"Ja ich! Aber nur, wenn du es nicht willst."
"Wenn ich es wollte, dann hätte ich nicht gefragt. Außerdem sind wir Eure Eltern und als diese ist es unsere Aufgabe Euch zu ernähren."
"Na dann ist ja gut."
"Außerdem dient es der Vorsorge. Wenn einmal die Nahrung knapp werden sollte, müsst Ihr genug auf den Rippen habt, damit wir Euch dann ess..."
"MARTIN!"
"Was? Zuviel verraten?"
Der BGH nimmt bei kannibalistischen Handlungen den Straftatbestand des § 168 StGB an, da es den Menschen auf eine Stufe mit einem Nutztier stellt.
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